In Düsseldorf wurde eine Klage abgewiesen, weil der klagende Fluggast seinen Flug nicht bekommen hat.
Der Kunde ist dazu verpflichtet frühzeitig am Check in Schalter zu sein um seinen Flieger zu bekommen. Die Airline ist nicht dazu verpflichtet auf die Gäste zu warten.
Lest den kompletten Artikel dazu auf travelbook.de
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