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Neues EU Gesetz zum Nachteil von deutschen Urlaubern

Das bis dato gültige sehr verbraucherfreundliche Reiserecht muss an die Richtlinie (EU)2015/2302 angepasst werden.
Diese Art EU Regularien, die einen realitätsfernen Bezug zum Markt und den Verbrauchern haben, sind der Grund für Politikverdrossenheit und dafür, dass viele EU Bürger mit der politischen Umsetzung der Europäischen Union nicht mehr zufrieden sind.

Nach der neuen Richtlinie kann bis zu 20 Tage vor Reiseantritt ein Mehrpreis bis zu 8% für „gestiegene Kosten“ verlangt werden. Hat also z.B. eine Familie für 4000 Euro eine Reise gebucht, könnte der Reiseveranstalter bis zu 320 Euro mehr verlangen. Der Kunde hat keine andere Wahl, als die Verteuerung zu bezahlen. Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht nur bei Verteuerungen die mehr als 8% Preissteigerung betragen. Aber auch dann ist fraglich, ob der Verbrauer 20 Tage vor Abreise überhaupt noch eine gleichwertige Ersatzreise findet. Gerade Familien müssen langfristig planen und buchen.

Ein weiterer bisher gültiger Schutz der Verbraucher wurde massiv eingeschränkt, da Einzelleistungen, wie Hotelübernachtungen oder Ferienwohnungen nicht mehr unter den Schutz des Reiserechts fallen. Es wird auch möglich sein, den Gerichtsstand ins Ausland zu verlegen, was z.B. bei Regressansprüchen grosse Schwierigkeiten für die Verbraucher bedeutet. Weiterhin entfällt der Insolvenzschutz für diese Einzelleistungen, das bedeutet, dass die Zahlungen der Kunden nicht mehr vor Insolvenzen geschützt sind.

Für Reisebüros (betrifft online & offline Vertrieb) bringt nicht nur der bürokratische Aufwand Schwierigkeiten mit sich, sondern es stellen explizit die Regelungen über Insolvenzversicherung und Veranstalterhaftung existenzielle Bedrohungen dar.
Vor jeder Reisebuchung muss sich der Kunde entscheiden, ob er eine Pauschalreise, oder sogn. „verbundene Reiseleistungen“ (verschiedene Reisebausteine) buchen will. Bei Buchung müssen die Reisevermittler/Reisebüros eines von 7 verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Formblättern erklären und dem Kunden zur Unterschrift aushändigen. Dadurch bekommt eine Reisebuchung in etwa den Charme einer Steuererklärung. Werden die Formulare nicht korrekt ausgehändigt, oder entscheidet sich der Kunde für verbundene Reiseleistungen verändert sich die Haftung der Reisebüros. Sie haften dann u.U. wie ein Reiseveranstalter, obwohl ein anderer Reiseveranstalter die Verträge mit dem Hotel o.ä. geschlossen hat. Gegen diese Haftungsrisiken könnten nur sehr teure Versicherungen schützen, was Auswirkungen auf die Reisepreise haben wird, oder vom Reisebüro gar nicht getragen werden kann. Viele Reisebüros werden dadurch nicht mehr unabhängig beraten, sondern nur noch innerhalb risikoarmer Haftungsgrenzen tätig sein. Etliche andere Reisebürounternehmer werden wegen der sehr teuren Versicherungen und Risiken ihren Betrieb vollkommen einstellen.
Der Wegfall vieler Reisebüros trägt nicht nur zur Verödung von Innenstädten bei, sondern bedeutet auch den Verlust von Gewerbesteuereinnahmen und tausender qualifizierter Arbeitsplätze.

All diese Punkte sind weder für den Urlauber, noch für Reisebüros hinnehmbar, daher wurde am 22.11.2016 eine Petition auf der Internetseite des deutschen Bundestages gestartet, die von jedem der gegen diesen Bürokratiewahnsinn ist, unterzeichnet werden kann.

https:/epetitionen.bundestag.de/.../Petition_68543.nc.html

Alternativ ist die Abgabe der Stimme auch in jedem Reisebüro möglich.

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