Das bis dato gültige sehr verbraucherfreundliche Reiserecht muss an die Richtlinie (EU)2015/2302 angepasst werden. Diese Art EU Regularien, die einen realitätsfernen Bezug zum Markt und den Verbrauchern haben, sind der Grund für Politikverdrossenheit und dafür, dass viele EU Bürger mit der politischen Umsetzung der Europäischen Union nicht mehr zufrieden sind. Nach der neuen Richtlinie kann bis zu 20 Tage vor Reiseantritt ein Mehrpreis bis zu 8% für „gestiegene Kosten“ verlangt werden. Hat also z.B. eine Familie für 4000 Euro eine Reise gebucht, könnte der Reiseveranstalter bis zu 320 Euro mehr verlangen. Der Kunde hat keine andere Wahl, als die Verteuerung zu bezahlen. Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht nur bei Verteuerungen die mehr als 8% Preissteigerung betragen. Aber auch dann ist fraglich, ob der Verbrauer 20 Tage vor Abreise überhaupt noch eine gleichwertige Ersatzreise findet. Gerade Familien müssen ...
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