Der Urlaub beginnt erst in einigen Monaten, doch der Flugpreis wird schon abgebucht. Ist das rechtens? Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Fluggesellschaften dürfen den vollen Ticketpreis direkt bei der Buchung verlangen. Das gelte unabhängig vom Preis und vom Zeitraum zwischen dem Kauf des Flugscheins und dem Reisetermin, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Durch entsprechende Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden Passagiere nicht unangemessen benachteiligt.
Die Verbraucherzentrale NRW wollte Klauseln von Lufthansa, Condor und TUIFly zu Fall bringen. Die Verbraucherschützer bemängelten unter anderem, dass damit das volle Insolvenzrisiko auf den Kunden abgewälzt werde und dieser sein Druckmittel verliere, Geld bis zur Erbringung der Leistung zurückzuhalten. Die Flugunternehmen hatten in der Verhandlung dagegen gehalten, dass sie das Inkassorisiko zahlungsunwilliger Kunden nicht tragen könnten.
Quelle: die Welt/travelTalk und FVW
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