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Es werden Posts vom Januar, 2016 angezeigt.

Kunde ist selbst verantwortlich sich um seinen Ausweispapiere zu kümmern

Reisebüros müssen Kunden nicht darüber aufklären, dass ihr Reisepass für die Einreise in ein fremdes Land gültig sein muss. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: X ZR 134/13). “Dass ein Reisepass für die Einreise gültig sein muss, ist eine Selbstverständlichkeit”, heißt es in dem kürzlich veröffentlichten Urteil. Die Richter gaben damit der DER Touristik Frankfurt recht, die von einem deutsch-italienischen Paar verklagt worden war. Die beiden hatten 2009 eine Reise nach New York gebucht. Die Frau durfte jedoch nicht in die USA einreisen. Ihr italienischer Reisepass war nur innerhalb der Europäischen Union und für den Transit durch Nicht-EU-Staaten gültig. Das Reisebüro hätte sie ungefragt darauf hinweisen müssen, dass sie einen weltweit gültigen Reisepass besitzen müsse, begründeten die beiden ihre Klage. In der Vorinstanz hatten sie vor dem Landgericht Frankfurt am Main noch Erfolg (Az.: 2-24 S 181/12). Nun scheiterten sie. Es sei Sache der Touristen und nicht die ein